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Einladung Mutter und Schwester
#4
Ich habe mir nun das Merkblatt für die Verpflichtungserklärung ausgedruckt, und siehe da... ganz neu hinzugekommen. Bei Selbständigen wird eine Bestätigung des Nettogewinnes durch einen Steuerberater benötigt. Wie mir ja damals mündlich mitgeteilt wurde, bei Heirat.
Nun ist es also auch für ein Besuchervisum nötig.
Das nervt ja vielleicht. Ich versuche es nun mit dem Gehalt von mir und meiner Frau zusammen. Wenn das nicht ausreicht, würden Kosten entstehen welche nicht Verhältnismässig sind.

Ich fühle mich hier sehr stark eingeschränkt, denn meinen Einkommenssteuerbescheid akzeptiert man nicht und ein Steuerberater würde hier mehrere Monate sowie ein ordentliches Honorar verlangen um eine Verpflichtungserklärung zu bekommen welche bescheinigt, dass ich fähig bin im Ernstfall für den Besuch zu haften. Das Honorar des Steuerberaters dürfte hier wohl schon Beweis genug sein... Grins ...

Meine Frage wäre nun, ob man die Ausländerbehörde dazu bringen kann, auch alle Einkommensnachweise zu akzeptieren, dazu gehört ja nunmal auch ein Einkommenssteuerbescheid, oder ob man ggf. auch ein Sperrkonto und oder eine gewisse Summe bestätigen kann. Hat da evtl. schon mal jemand Erfahrung gemacht?
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Nachrichten in diesem Thema
Einladung Mutter und Schwester - von Fever12 - 19-08-2019, 00:53
RE: Einladung Mutter und Schwester - von HGE - 19-08-2019, 02:03
RE: Einladung Mutter und Schwester - von Fever12 - 14-10-2019, 15:01
RE: Einladung Mutter und Schwester - von HGE - 14-10-2019, 17:42
RE: Einladung Mutter und Schwester - von URi - 10-10-2022, 08:55

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