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Prozess nach der Hochzeit auf den PH
#1
Hallo zusammen,

ich lese hier schon längere Zeit mit und bin immer über die wertvollen Tipps dankbar. Nun brauche ich selber etwas Hilfe von eurer Expertise Lächeln ... 

Ich habe vor einem Monat auf den Philippinen geheiratet. Die phil. Eheurkunde haben wir bereits. Als ich bei meinem StA das Ehefähigkeitszeugnis beantragt hatte, sagte man mir dort, dass auf jeden Fall immer eine Urkundenprüfung bei Visumanträgen/Eheurkunden von den Philippinen durchgeführt wird. 

Meine Frau hat Ende Oktober den Termin zur Visumbeantragung (FZV) bei der DBM. Nun überlege ich ob es Sinn macht, vor dem Visumstermin meiner Frau bereits mit der phil. Eheurkunde zum StA zu gehen um die Ehe in D registrieren zu lassen. Ich weiß, dass das keine Voraussetzung fürs Visum ist. Aber wenn daraufhin bereits die Urkundenprüfung eingeleitet wird (das ist ja genau die selbe wie bei einem Visumsantrag, korrekt?), und das ganze ca. 1-2 Monate vor dem Visumstermin bei der DBM startet, hätten wir uns diese Zeit schon einmal „gespart“. Sehe ich das richtig? Hat es sonst irgendwelche Auswirkungen, wenn beim Antragstermin meiner Frau bei der DBM bereits eine Urkundenprüfung läuft? 

Zusatzfrage: Was erwartet uns denn bei diesem "Interview", das fürs Visum mit uns beiden geführt wird? Wir haben bereits ein Jahr lang zusammen auf den PH gelebt, deshalb habe ich davor keine Angst, aber nur um eine Idee zu bekommen, was uns erwartet.

Danke im Voraus und Grüße Lächeln ... 
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#2
Die Registrierung der Ehe hat m.M. nach keinerlei Einfluss auf den Visumsprozess. Ich frage mich gerade, ob das überhaupt möglich ist, ohne dass Deine Frau schon in DE ist? Thinking
Das "Interview" ist bei mir fast zwanzig Jahre her, daher weiss ich davon nix mehr ...
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#3
Ja, es reicht wenn einer der beiden in Deutschland ist.
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#4
(04-08-2019, 10:49)Aerwe schrieb: Ja, es reicht wenn einer der beiden in Deutschland ist.

Es gibt Standesämter, die darauf bestehen, dass beide Eheleute vorstellig werden; ist aber nach meiner Erfahrung die Minderheit.

Ansonsten kannst du versuchen, die Eheurkunde beim StA registrieren zu lassen; das würde dann eine UP auslösen.
Aber dann darauf achten, dass du Geb-Urkunde, Heiratsurkunde die du für den Antrag auf das Visum brauchst doppelt hast; denn sonst steht ihr beim Termin für den Antrag auf ein Visum ohne diese Urkunden da.
Auch die Botschaft darauf hinweisen, dass parallel schon eine UP läuft...
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#5
Der DBM steht es frei eine UP einzuleiten.. vielleicht hast du Glück.
Anders sieht es aus wenn deine Frau eine spätbeurkundete Geburtsurkunde hat. Dann würde die UP automatisch eingeleitet werden von der DBM. Aber ich würde mir keinen Kopf machen auf die 2 Monate kommt es nicht an und ich denke es geht schnell wenn eine UP verlangt wird.

Wichtig:

A1 ist auch bei FZV Pflicht.
Verpflichtungserklärung laut Gesetz nicht.

Gruß
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#6
(04-08-2019, 15:03)Fold schrieb: A1 ist auch bei FZV Pflicht.
Ja? Würde bedeuten, dass sie bei Nichtbestehen nicht einreisen darf?
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#7
Ja, das stimmt. Sie ist schon bei B1, daher alles gut Lächeln ...
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