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Neue Stromzähler - den PIN mit der Taschenlampe blinken
#8
Die Stromzähler sind immer Eigentum des Netzbetreibers (jetzt offenbar Meßstellenbetreibers).
Das ist schon mal völlig unabhängig vom Stromanbieter.
In meinem Fall gehört der Zähler der Mitnetz (Standardbetreiber) und der Strom wird aber bei den Dortmunder Stadtwerken bezogen. Grimmassen 
Dass man tatsächlich den "Meßstellenbetreiber" auch noch wechseln kann, wusste ich gar nicht ...
Na ja, eigentlich wird es nur immer komplizierter für den Endverbraucher. Ich weiss nicht so recht ...
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RE: Neue Stromzähler - den PIN mit der Taschenlampe blinken - von Speedy - 18-07-2019, 16:50

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