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Verpflichtungserklärung bei Visum zur Eheschließung
#1
Hallo,

weiß jemand was aktuell der Mindest Nettoverdienst sein muss um eine Verpflichtungserklärung für ein Visum zur Eheschließung abzugeben.

Ich habe was aus Berlin gefunden (2400€ Netto) das kann ich mir kaum vorstellen, wer verdient heutzutage noch 2400€.

https://www.berlin.de/labo/willkommen-in...ng/326540/

Bonität

Sie müssen finanziell in der Lage sein, die Kosten des Lebensunterhalts übernehmen zu können. Die Höhe des monatlichen Mindest-Nettoeinkommens richtet sich nach Ihrem Familienstand und den daraus resultierenden Unterhaltsverpflichtungen sowie dem beantragten Aufenthaltszweck.

Die Mindest-Nettoeinkommen betragen zum Beispiel für ein Visum:
  • zum Sprachkurs / Schulbesuch: 2.130 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 2.950 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 3.500 Euro für bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
  • zum Studium / für eine berufliche Ausbildung: 2.170 ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.010 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 3.527 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen

  • zur Arbeitsplatzsuche oder Eheschließung: 2.410 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.340 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 3.696 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen

Ich hoffe nicht dassa es wirklich so ist.

gruß
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#2
Ich, wenn du so direkt fragst
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#3
? .. aber sind 2400€ netto nicht Zuviel verlangt für ne VE
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#4
Ich kenne die aktuellen Anforderungen nicht, aber das ist nicht direkt abhängig vom Verdienst, sondern von dem, was zum Leben übrigbleibt. Die Mindestvoraussetzungen dürften irgendwo beim Existenzminimum liegen, sicher nicht bei 2.400 Euro netto.
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#5
Bei der VE für die Eheschließung mit einem Deutschen geht es nur darum, die Zeit von der Einreise bis zur Eheschließung abzusichern. Danach ist keine VE mehr erforderlich, weil man als Ehepartner automatisch für den anderen verantwortlich ist.

Im Prinzip sollte auch jemand anderes (Eltern, Freunde) diese VE abgeben können. Ich habe aber inzwischen gelernt, dass nicht alle ABHs dies so sehen. Warum habe ich noch nicht verstanden; bei Schengen Visum ist es ausdrücklich erlaubt. Irgendwie scheinen diese ABHs davon ausgehen zu wollen, dass die VE auch nach der Eheschließung Gültigkeit hat, was aber nicht der Fall ist, weil eben andere Rechtsverpflichtungen Vorrang haben. (gegenseitige Unterhaltspflicht).

Wenn der TS nicht genug verdient bzw seine zuständige ABH kein VE eines anderen akzeptiert, bleibt nichts anderes übrig, als auf den Philippinen (oder in HK) zu heiraten. Denn bei schon Verheirateten ist keine VE für die Einreise erforderlich.
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#6
Bei uns ist das so: alles ist fertig wir warten nur noch auf das visum.

Ich habe einen Brief der ABH erhalten dass der visumantrag nun vorliegt und zur weiteren Bearbeitung soll ich Gehalts Zettel, verdienst Bescheinigung, Arbeitsvertrag und Mietvertrag + wohnraumnachweis zuschicken.

Wohnraum wurde von der Baugenossenschaft bescheinigt und mein Gehalt sind 1700€.

Ich hoffe die ABH gibt die Zustimmung an die DBM. Ein Sperrkonto mit 3000€ - 5000€ wäre von meiner Seite aus auch kein Problem aber wære toll wenn es ohne klappt

PS: normalerweise sind die Unterlagen viel zu viel verlangt von der ABH aber ich will kein Stress und werde alles zuschicken
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#7
(15-06-2019, 02:02)HGE schrieb: Wenn der TS nicht genug verdient bzw seine zuständige ABH kein VE eines anderen akzeptiert, bleibt nichts anderes übrig, als auf den Philippinen (oder in HK) zu heiraten. Denn bei schon Verheirateten ist keine VE für die Einreise erforderlich.
Aber wieviel ist denn nun "genug"?!
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#8
Das kann man nicht pauschal sagen. In Berlin wird das geforderte Einkommen höher sein als auf dem Land.
Verbindlich kann das nur die zuständige ABH sagen..

Hilfsweise  kann man auch mal einen H4 Rechner nehmen. wenn man dann nach Eingabe der Daten sieht, dass man Anspruch auf H4 hat, sieht es nicht gut aus.
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#9
Ich habe einen netten Rechner gefunden:

https://web1.karlsruhe.de/service/Verpfl.../index.php

Es wird die Pfändungsgrenze und der Bedarf des Gastes addiert.

Die Bedarfskosten sind für langfristige Gäste anderst als für kurzfristige Gäste.

Der Rechner erklärt sich von selbst.

Mein Einkommen reicht wegen 30€ nicht aus :/
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#10
(15-06-2019, 19:39)Fold schrieb: Mein Einkommen reicht wegen 30€ nicht aus :/

Zeit für ein Gespräch mit Deinem Chef ... entweder vorübergehend erhöhen oder mehr arbeiten ... oder eine Gehaltserhöhung bekommen ... Lächeln ...
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#11
Das ist wirklich ein sehr netter Rechner... aber zu bedenken ist folgendes:

a  ) das sind Werte für Karsruhe; für andere Städte sehen sie Werte ganz anders aus
b )  ob bei einer Einreise zu Hochzeit Bedarf kurz oder lang genommen wird, entscheidet die ABH.
      mE sollten nur die Werte von "kurz" berücksichtigt werden. "lang" müsste zB genommen werden, wenn es sich um die Einreise der Stieftochter handeln würde.

Bei 30 € Unterdeckung lohnt es sich, die ABH aufzusuchen. Die Sachb haben da auch einen gewissen Spielraum.

In der Kreisstadt, wo ich die VE für Schengen Visa abgebe, bemüht die Sachbearbeiterin noch nicht mal den Rechner.
Sie rechnet im Kopf grob Einnahmen und Ausgaben und zusammen .. das war's dann.
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#12
Ja ich werde alles einreichen und abwarten was zurück kommt.. dann je nachdem ein Gespräch mit meinem Chef oder mit der Sachbearbeiterin aufsuchen.

Aber vielen Dank
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#13
Hallo Leute ich habe heute eine Antwort der ABH bekommen.

Da ich bis zum 30.09.2019 noch in der Probezeit in meinem Arbeitsverhältnis bin kann ich keine VE abgeben.

Aber 14 Tage vor dem Eheschließungstermin (auch noch innerhalb meiner Probezeit) erteilen Sie die Zustimmung zum Visum auch ohne VE.

Der Grund: Eheschließung in Aussicht und dann ist die VE garnicht mehr nötig.

Aber die gute Frau hat mir gleich die Alternative genannt dass auch meine Mutter die VE abgeben kann und somit meine Verlobte die Zustimmung schon bald bekommen müsste.

Mein Verdienst von 1700€ Netto hätte wohl ausgereicht.

@ HGE Du hattest von Anfang an Recht, dass die VE nur von Einreise bis Eheschließung notwendig ist, deshalb muss die ABH 14 Tage vor dem Eheschließungstermin die Zustimmung auch ohne VE erteilen.

Weiß jemand von euch wie lange es ungefähr dauert bis diese Zustimmung bei der DBM eingeht, damit ich ungefähr abschätzen kann wann meine Verlobte einreist.
Muss man zur VE Abgabe persönlich bei der ABH vorsprechen, bzw meine Mutter, weil ich denke es ist ja eine Unterschrift notwendig.

Gruß
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#14
Ja, die Abgabe der Verpflichtungserklärung geht nur persönlich. Am besten einen Termin machen, weil die Ausländerbehörden oft überlastet sind. Bei dem Anruf sagen sie auch, was mitzubringen ist. Bei mir waren das neben den Angaben im Antrag Ausweis, Verdienstnachweise der letzten drei Monate, und Nachweis über den Wohnraum.
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#15
(28-06-2019, 16:19)Hardinero schrieb: Ja, die Abgabe der Verpflichtungserklärung geht nur persönlich. Am besten einen Termin machen, weil die Ausländerbehörden oft überlastet sind. Bei dem Anruf sagen sie auch, was mitzubringen ist. Bei mir waren das neben den Angaben im Antrag Ausweis, Verdienstnachweise der letzten drei Monate, und Nachweis über den Wohnraum.

Die Verdienstnachweise und den Wohnraumnachweis + Mietvertrag haben die schon per Post angefordert und liegt Ihnen bereits vor.

In wie viel wochen Tagen Monaten könnten wir mit einer Zustimmung rechnen ?
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#16
Da hast du ja eine gute ABH erwischt, die die VE bei Heiratsvisum nicht gerade als zwingend sieht.
Ganz bin ich zwar nicht einverstanden, aber es ist zumindest der richtige weg...

Wenn deine Mutter die VE abgeben kann, ist das die beste Lösung. Da kann sie früh genug einreisen.

Der Dauer der Visumserteilung:

schlecht zu schätzen:

a ) Nach Antragsabgabe dauert es 3-4 Wochen bis dass der Antrag bei deiner ABH ist;
b ) wie schnell die ABH ist, hängt von Größe, Anzahl der Mitarbeiter etc ab.
Das kann von wenigen Wochen bis zu vielen Wochen gehen
c ) wenn die DBM die Zustimmung hat, wird in der Regel innerhalb einer Woche das Visum erteilt.
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#17
Ja der Antrag ist schon bei der ABH und die haben mir einen Brief geschrieben dass ich sämtliche Unterlagen einreichen soll.. dann hab ich per E-Mail angefragt ob die Unterlagen eingegangen sind.. dann haben die geantwortet dass alles vorliegt und die Zustimmung erteilt wird wenn meine Mutter die VE abgibt.


Jetzt mal sehen wann ich einen Termin bekomme für die Abgabe der VE. Ich denke an diesem Termin wird mir dann gesagt dass sie die Zustimmung der DBM übermitteln
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#18
Ich habe diese Woche die VE abgegeben auf der ABH. Laut Sachbearbeiterin geht die Stellungnahme bzw. Zustimmung nächste Woche elektronisch raus.

Wie lange dauert es bis die DBM meine Verlobte auffordert Ihren Pass abzugeben zu Erteilung des Visums? Handelt es sich da um Tage oder dauert das Wochen oder sogar Monate? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Gruß
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#19
Innerhalb einer Woche sollte sie Bescheid bekommen...
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#20
Hallo Leute,

Meine Zukünftige hat am Mittwoch eine Mail von der DBM bekommen und wurde aufgefordert ihren Pass abzugeben und das voraussichtliche Einreisedatum zu nennen.
Das hat Sie am Donnerstag natürlich gleich gemacht und es hieß innerhalb von 3-5 Tagen kann Sie den Pass wieder abholen.

In der E-Mail wurde aber nicht konkret erwähnt dass der Visumantrag genehmigt wurde.

Kann ich die Aufforderung zur Passabgabe trotzdem als „Alles Gut in ein paar Tagen ist das Visum im Pass“ wahrnehmen? Oder wird der Antrag noch überprüft?

Bei der CFO war Sie schon im Januar und hat die Bescheinigung (GCP) erhalten was Sie demnächst nach Visumerteilung für den CFO Sticker braucht.

Ich hatte nicht gedacht dass es mit der ABH so schnell geht .. es hieß 6 Monate bis zur Zustimmung der ABH und jetzt ist es nach 2 Monaten abgeschlossen gewesen. Wenn das Visum tatsächlich in den nächsten Tagen erteilt wird bzw. Ihr ausgehändigt wird kann Sie Ende Juli einreisen.

Deshalb herzlichen Dank an alle Forenmitglieder für die Unterstützung.

LG
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