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Niederlassungserlaubnis und das Papier zur Wiedereinreise
#2
(25-03-2024, 01:00)Speedy schrieb: Nun habe ich die Bewertung eines Anwalts gefunden, der eindeutig sagt: Diese Bescheinigung braucht man nicht, sofern man gemeinsam mit dem Ehepartner nach Deutschland einreist.

Diese gemeinsame Einreise ist zwar plausibel, steht aber leider nirgendwo...

In den Anwendungshinweisen, findet sich lediglich der Satz:

Zitat
Die in § 51 Absatz 2 Satz 3 genannte gebührenpflichtige Bescheinigung kann auch nach der Ausreise ausgestellt werden ... 
Zitat-Ende

das wird im neuen Visa-Handbuch noch bestärkt, in dem gesagt wird, dass diese Bescheinigung auch aus dem Ausland eingeholt werden kann. 


Außerdem lässt die Auskunft des RAs irgendwie vermuten, dass man dann nur zusammen einreisen könnte. Was aber nicht stimmt... denn wenn eine NE weiter gilt, muss der Betreffende auch ohne Ehepartner einreisen dürfen.

In der Praxis setzt sich offenbar das Einholen der Bescheinigung vor Ausreise durch.
Auch wenn es unlogisch ist, dass nach Jahren diese Bescheinigung noch gültig sein kann.

Das Ganze ist handwerklich sehr schlecht gemacht. Wie so oft Lächeln ...
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RE: Niederlassungserlaubnis und das Papier zur Wiedereinreise - von HGE - 25-03-2024, 14:38

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