05-01-2026, 10:54
(04-01-2026, 20:43)Speedy schrieb: dennoch halte ich das, was die USA da getan haben, für absolut völkerrechtswidrig.
Kenne mich da nicht aus, aber bin gerade über einen Beitrag auf "X" gestolpert. Die originale Quelle (Steinhöfel) hab ich nicht gefunden. Und ich bin auch kein Jurist. Wenn aber da etwas dran ist, ist das wohl mitnichten Völkerrechtswidrig (in meiner Laienhaften Anschaung)
Zitat:Maduro-Festnahme: Steinhöfel erklärt die völkerrechtliche Linie
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ordnet die Festnahme von Nicolás Maduro juristisch ein und kommt zu einem klaren Befund: kein Völkerrechtsbruch.
Nach den manipulierten Wahlen 2024 galt Maduro international nicht mehr als legitimer Präsident, sondern als Usurpator. Damit entfällt die Staatenimmunität.
Hinzu kommt die Einstufung seines Regimes als kriminelles Unternehmen („Cartel de los Soles“), womit Maduro nicht politisch, sondern strafrechtlich behandelt wird.
Steinhöfel verweist zudem auf systematische Menschenrechtsverbrechen, die als Jus-Cogens-Verstöße eine Schutzverantwortung auslösen können.
Der Zugriff sei daher keine Willkür, sondern die Vollstreckung bestehender Haftbefehle gegen einen illegitimen Machthaber.
Kurz: Laut Steinhöfel wird hier nicht das Völkerrecht gebrochen, sondern konsequent angewendet.
x.com


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