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Anmeldung zur Eheschließung nur persönlich?
#1
Hallo liebes Portal,

ja, ich tue es wieder. 3 Jahre nach der Scheidung von einer Pinay habe ich vor dieses Jahr wieder eine Pinay zu heiraten.

Um ein Heiratsvisum zu beantragen, brauchen wir erst eine "Anmeldung zur Eheschließung". Hierfür mussten einige Dokumente aus den Philippinen abgegeben werden. Im letzen September hatte ich alles beisammen und zu meinem Standesamt gebracht. Es wurde dann miitels Amtshilfeersuchen bei der DBM eine Dokumentenprüfung veranlasst.

Diese wurde anscheinend bereits im Dezember erfolgreich abgeschlossen. Anschließend beim OLG München ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt. 

Desweiteren bekam ich das Dokument "Bevollmächtigung zur Anmeldung" welches ich Ausgefüllt von meiner Verlobten auf den Philippinen unterschrieben zurück bekommen habe.

Nun bin ich zwischenzeitlich umgezogen und ein anderes Standesamt ist zuständig. Es wurde eine "Übertragung der Aufgaben des Standesamtes" vom ursprünglichen Standesamt an das Standesamt meiner jetzigen Gemeinde veranlasst.

So weit so gut.


Nun meint aber mein jetziges Standesamt,  dass für die Anmeldung zur Eheschließung BEIDE Personen, sprich ich und meine Verlobte persönlich anwesend sein müssen. "Des war scho imma so!"

Die Bevollmächtigung ist leider wertlos obwohl diese schon an meine aktuelle Meldeadresse gerichtet ist.

Gibt es da wirklich keine andere Möglichkeit?
Musse meine Verlobte erstmal wieder mit einem Besuchervisum nach D kommen nur um bei der Anmeldung persönlich anwesend sein zu können?
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#2
Wir haben solch einen Fall nicht so häufig, dass man während des Verfahrens von einem Sta zum anderen wechselt.

Aber die "Bevollmächtigung" auch Beitrittserklärung genannt ist ja genau für den Zweck da, weil sie bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht dabei sein kann. Ich sehe da auch kein Grund darin, dass dies bei einem Wechsel des StAs anders sein soll. Warum soll diese Beitrittserklärung nur für das eine StA gelten und nicht für das andere ?

Obwohl Besuchervisum im Moment etwas einfacher vergeben werden, würde ich dem StA gegenüber argumentieren, dass bei einer Heiratsabsicht ein Besuchervisum idR verweigert wird..

Unter Umständen mal das StA bitten, sich bei der Standesamtsaufsicht kundig zu machen.
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#3
Heute war mein Termin beim Standesamt. Der Beamte war sehr verwundert warum ich nur alleine da war. Hab ihm gesagt meine Verlobte sei auf den Philippinen und habe ihm die Vollmacht gezeigt.
Ich werde mein früheres Standesamt nochmal anschreiben. Die haben mir ja dieses letzten September Dokument mitgegeben.
Evtl. können die dem Sachbearbeiter im jetzigen Standesamt das vermitteln.

Edit: laut "BayernPortal" ist ein Anmeldung zur Eheschließung" miitels Vollmacht auch möglich wenn beide Verlobte nicht anwesehnd sein können.

Es muss jeweils ein "wichtiger Grund" vorliegen.

Das meine Verlobte im Ausland lebt sollte doch einen "wichtiger Grund" darstellen, nicht anwesend sein zu können?
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#4
(23-01-2023, 14:44)Popogie22 schrieb: Es muss jeweils ein "wichtiger Grund" vorliegen.

Das meine Verlobte im Ausland lebt sollte doch einen "wichtiger Grund" darstellen, nicht anwesend sein zu können?


Ich habe den Eindruck, dass dein StA sowas noch nicht oft gemacht hat.
Frag ihn doch mal, wozu diese Beitrittserklärung deiner Verlobten gut sein soll?
Das ist ja genau dazu, weil die Verlobte nicht anwesend sein kann.
Wenn sie anwesend wäre, brauchte man diese Beitrittserklärung doch gar nicht.
Hat er denn ein Problem mit dem Formular? oder was sagt er dazu?

PS:

Was auch seltsam für mich ist: das OLG hat doch schon die Befreiung erteilt.
Das heißt die offizielle Anmeldung der Eheschließung hat doch schon stattgefunden. Wahrscheinlich beim Standesamt 1.

Wenn das alles nichts bringt, würde ich mal beim 1. Standesamt nachfragen um zu klären, woran es hapern könnte und unter Umständen das StA sich mal mit dem neuen StA in Verbindung setzt.
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#5
In der Tat hat mein früheres Standesamt erst von mir erfahren dass ich gar nicht mehr dort wohne. Nun muss aber die Anmeldung zur Eheschließung im StA der Gemeinde gestellt werden, wo man wohnt.
Welches Standesamt die Trauung selbst dann vornimmt ist wohl zweitrangig.
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#6
(23-01-2023, 17:58)Popogie22 schrieb: In der Tat hat mein früheres Standesamt erst von mir erfahren dass ich gar nicht mehr dort wohne. Nun muss aber die Anmeldung zur Eheschließung im StA der Gemeinde gestellt werden, wo man wohnt.
Welches Standesamt die Trauung selbst dann vornimmt ist wohl zweitrangig.

.. Die Anmeldung hast du aber schon im Standesamt 1 gemacht.. dort hast du ja wahrscheinlich auch die Gebühren schon bezahlt. Der Vorgang muss dann zum Standesamt 2 überstellt werden. Warum sollte dort jetzt nochmal eine neue Anmeldung erfolgen? Verlangt dann das neue StA auch wieder die Anmeldegebühren?

Selbst wenn eine 2. Anmeldung erforderlich wäre:
Das hat ja alles nichts mit der Beitrittserklärung zu tun, die du im ersten StA abgegeben hast. Warum sollte die für das neue StA nicht mehr gültig sein? 

Richtig: die Trauung kann ganz irgendwo anders sein. Selbst im Hohen Dom zu Köln Lächeln ...
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#7
So, Anlauf #2

Heute wollte ich erneut die Anmeldung zur Eheschließung machen. Diesmal dachte ich haben wir alles zusammen.

Lediglich ein aktuelles CENOMAR hab ich mir schicken lassen da das alte scho über 6 Monate ist.

Ich ging auch davon aus, dass nicht nochmal eine Urkundenprüfung gemacht wird. Trotzdem sollte ja alles komplett sein.

Das Standesamt von meinem früheren Wohnort hatte mir einfach das "Merkblatt zur Legalisation und Urkundenprüfung" der DBM ausgedruckt und mit einem Marker die Unterlagen die ich zu bringen hatte markiert.

Das waren:

-Geburtsurkunde
-Cenomar
-2x Passfoto & 1x Ganzkörper
-Zustimmungeserklärung
-Kopie Reisepass mit Unterschrift
-Declaration of residence
-Taufschein
-Grundschulzeugnis Form 137


So weit so gut. Hatten wir alles und wurde letztes Jahr auch genommen.

Heute allerdings, in meinem jetzigen Wohnort, die junge Standesbeamtin druckte sich selber das Merkblatt aus und ging die Unterlagen durch.
Stellte aber fest dass nicht alle im Merkblatt aufgeführten Unterlagen dabei sind.
Es fehlen:
-Heiratsurkunde der Eltern oder Cenomar der Mutter falls unverheiratet
- Passfotos der Eltern
-Geburtsurkunden aller Geschwister (da reichen Kopien)


Diese standen zwar auch in meinem Merkblatt, is ja des selbige, aber wurde von meinem vorherigen Standesamt nicht markiert, bzw. verlangt.

Somit ging ich heute wieder leer aus. Nach den Feiertagen besorgt meine Freundin die Sachen und schickt diese mir per post zu. Leider muss die Heiratsurkunde der Eltern in original sein, sonst wäre ja alles ohne weiteres online gegangen.
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#8
Hatte das Standesamt 1 denn schon die Urkundenprüfung gestartet .. also die Dokumente nach MNL geschickt?

Ich nehme an: Nein ...

Man sollte sich schon einfach an das Merkblatt der DBM halten.. auch wenn das StA was anderes ankreuzt.
Die DBM führt ja letztlich die UP durch, und daher bestimmt die, was sie sehen will.
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#9
Standesamt 1 war ja schon durch.

Mich wundern auch diese zusätzichen Unterlagen. Meine Ex musste diese nicht bei ihrer UP erbringen. Is aber scho 15 Jahre her und damals brauchte man noch Red Ribon vom DFA und alles notariell begläubigt.

Egal. Ist ja zum Glück einfach zu beschaffen. Und die Post ging beim CEMAR auch überraschend schnell. Hat keine 2 Wochen gedauert.
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#10
(06-04-2023, 11:43)Popogie22 schrieb: Mich wundern auch diese zusätzichen Unterlagen.

Kommt drauf an, an wen man gerät. Erinnert mich an meine Heirat. Unsere Standesbeamtin holte für das Aufgebot das Gesetz aus dem Schrank und verlangte alles, auch die Unterlagen, bei denen es eine so genannte Kannbestimmung gibt, also es im Ermessen des Standesamtes liegt. Das tut weh ... Also musste ich damals alles abarbeiten.  Tschüss Bekannte hatten es bei anderen Standesämtern einfacher. Aber das ist Schnee von gestern, denn letztlich hat es ja dann geklappt.
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#11
@Hardinero

Japp, wir hatten damals auch Glück. Dazu kam noch dass Zeitgleich ein anderes Paar selbige Dokumente abgeben musste und der Standesbeamte sich schon in die Materie reingelesen hat. Der hat dann nur unsere Dokumente mit dem anderen Paar verglichen ob alles da war.

Desweiteren mussten wir bisher noch nie zum Übersetzer. Zum Glück, denn meine Exfrau hat jetzt dass Problem. Sie möchte sich einbürgern und muss hierfür u.A. eine Übersetzung der Geburtsurkunde einreichen. Ihre Geburturkunde ist aber kaum lesbar und es wurden viele nachträgliche Änderungen bzw. Korrekturen vorgenommen.
Mehrere Übersetzer habe sie schon abgewiesen.

Ein komplett neues Original ausstellen lassen geht nicht. Man bekommt nur diesen einen Abdruck von der originalen GU.

Tja, nicht mehr mein Problem.

Die Dokumente meiner Freundin sond zum Glück alle fehlerfrei und lesbar.
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#12
(06-04-2023, 14:02)Popogie22 schrieb: Ihre Geburturkunde ist aber kaum lesbar und es wurden viele nachträgliche Änderungen bzw. Korrekturen vorgenommen. 

Das war bei der meiner Frau auch der Fall. Ich hatte eine Engländerin als vereidigte Übersetzerin gefunden, eine resolute, ältere Frau! Die hat mir gesagt, setzen sie sich bitte mit ihrer zukünftigen Frau zusammen und schreiben mir zusätzlich auf ein Blatt Papier, was genau auf der Urkunde steht. Die Dame war gut! Thumbsup Das war dann schon sehr hilfreich.
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#13
Ist jetzt vielleicht nicht so angebracht und auch sicher extrem OT.
Aber wenn sie den Pass wegwirft und Asyl schreit, ist sie morgen da. Sauer1
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#14
(10-04-2023, 14:32)URi schrieb: Ist jetzt vielleicht nicht so angebracht und auch sicher extrem OT.
Aber wenn sie den Pass wegwirft und Asyl schreit, ist sie morgen da.  Sauer1

von den Philippinen aus?
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#15
(10-04-2023, 17:56)Popogie22 schrieb: von den Philippinen aus?
War eigentlich mehr sarkastisch gemeint.
Wenn man sieht (und es selbst erlebt (hat)), was man für einen Aufwand hat und dann sieht, was alles bei uns ohne Probleme und ohne Pass einströmt und welche Leistungen bekommt, dann kann einem schon das berühmte Messer in der Tasche aufgehen.
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#16
@Uri mein Eindruck von Filipinos die nach Deutschland kommen ist eher dass die meisten von uns als Pfleger und Krankenschwestern. Durch Eheschließung und Familienzusammenführung mittlerweile der kleinere Anteil. Wieviele Filipinos nun über ein Asylverfahren hier sind ist mir nicht bewusst. Aber ich bezweifle dass es siech hier um die Mehrheit handelt.
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#17
(11-04-2023, 08:41)Popogie22 schrieb: Durch Eheschließung und Familienzusammenführung mittlerweile der kleinere Anteil.

Ja. Merkt man auch hier, weil es kaum Fragen zu diesen Themen im Portal gibt. Unser fachkundiger Member HGE ist schon fast arbeitslos geworden.
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#18
(11-04-2023, 09:53)Hardinero schrieb: Ja. Merkt man auch hier, weil es kaum Fragen zu diesen Themen im Portal gibt. Unser fachkundiger Member HGE ist schon fast arbeitslos geworden.

Ich kenne jemanden in D, der gerade mit der Schwester meiner Frau anbandelt Thumbsup Könnte also in absehbarer Zeit wieder mehr Arbeit geben. Erstmal beschnuppern die sich noch online und ggfls. nehmen wir ihn mit, wenn wir im Januar wieder auf die Philippinen fliegen....
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#19
Zitat:Es fehlen:
-Heiratsurkunde der Eltern oder Cenomar der Mutter falls unverheiratet
- Passfotos der Eltern
-Geburtsurkunden aller Geschwister (da reichen Kopien)


Meine Freundin konnte alles nach den Feiertagen schnell besorgen. Allerdings hat sie 6 Geschwister. Ihr ältester Bruder ist mit der Familie verstritten und wohnt seit er geheiratet hat in Bicol. Es besteht kaum Kontakt. Meine Freundin hat ihn mehrmals um einen Scan seiner GU gebeten, aber es interessiert ihn nicht.  Das tut weh ...

Nun kommen wir nicht mehr weiter.
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#20
(12-04-2023, 07:20)Popogie22 schrieb: Nun kommen wir nicht mehr weiter.

Leben die Eltern noch? Soweit ich weiß können diese doch Geburtsurkunden ihrer Kinder bei der NSO ( oder wie auch immer die heute heißen) beantragen und erhalten. Ging bei uns damals auch relativ fix….
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