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Affidavit and support and Guarantee
#1
Hallo Zusammen,

Es ist mal wieder soweit, Kind Nr. 2 bahnt sich an und nun wollen wir die geliebte Mutti nach Deutschland holen per Besuchervisum. Nun hat sich aber die Immigration was ganz tolles ausgedacht.  Das Formulr AOS (siehe auch Betreff). 
Wie handhabt ihr das? Ich bin eigentlich nicht gewillt meine finanziellen Verhältnisse in einem Drittland zu verteilen. Gibt es hierzu Erfahrungen? Ich meine wir brauchen doch eh eine formal application somit ist doch das ganze doppelt gemoppelt. 
Vor allem muss man in seine zuständige Botschat gehen für uns ist das Frankfurt obwohl wir ja öfters in Berlin sind. So oder so ist beides 400 bis 600km einfache Fahrt.  
Man kann es auch mit dem Amtsgericht machen bzw. Kommenden Samstag hab ich mich mal für die Outreach Mission in München angemeldet.  

Bin mal gespannt über eure Erfahrungen.  
Viele Grüße 
Sören
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#2
Ich hab jetzt mal 1800 Euro einfach so eingetragen. Hab 34 euro anstatt 22,50 auf den Tisch gelegt damit es schneller geht und hab nun eine offizielle Bestätigung dass ich fähig bin, meinen Besuch aus den Philippinen zu füttern. .. sogar mit goldenem Stempel. Nebenbei erwähnt ist es schwierig hier in München mit 1800 euro (brutto netto wurde ja auch nicht unterschieden) mich selbst zu füttern geschweige denn jemand anderes. Grins ...
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#3
Kannst du auch postialisch machen. Vordruck gibt es auf der Website der Botschaft. Dann musst du aber zum Notar und auch eine Überbeglaubigung (Apostille) vom Landesgericht München II einholen.
Die Gebühr von 22.50€ kannst du dann auch bar mitschicken. Frankierter Rücksendeumschlag nicht vergessen.
Manche Notare bieten an das Dokument an das Amtsgericht einzusenden, lassen sich das aber auch bezahlen. Mein Notar hätte 25€ für diesen Service extra nochmal verlangt.

Also postial kommst du auf gut 100€. Direkt beim Generalkonsulat oder in der Botschaft fallen nur die 22.50€ an.
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#4
Bisher war diese AOS für enge Verwandte (Vater,Mutter,Bruder) nicht nötig.

Die immigration fordert es meistens wenn Freundin eingeladen wird.  aber auch nicht immer.

In erster Linie ist es natürlich besser, die eigenen Nerven schonen. Auch kann offloading ja teuer sein, wenn der Flug nicht oder nur kostenaufwändig umgebucht werden kann.

Ich habe mich aber jetzt schon entschieden, dass ich für meinen Schwager, der voraussichtlich im nächsten Jahr kommt, kein AOS ausstellen werde. Mal sehen was passiert Lächeln ...
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#5
@HGE, du hast mich auf das AOS letztes Jahr aufmerksam gemacht, weshalb ich mich damit auch beschäftigt hatte. Allerdings war das ca. 1 Woche vor Reiseantritt und zeitlich über den Postweg unmöglich gewesen. Zumal ja dann auch das originale Dokument auf den Philippinen vorgezeigt werden muss.
Es wurde letztendlich keines verlangt. Außerdem lag ja eine Verpflichtungserklärung vor die m.E. höher zu werten ist als dieses AOS. Beim letzteren wurden nicht mal Einkommensnachweise gefragt, man hätte reinschreiben können was man wollte.
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#6
Ist denn das Generalkonsulat in München wieder geöffnet? Der postalische Weg ist mir bekannt da mir das meine Frau auch erzählt hatte aber neben dem finanziellen ist es auch ein zeitlicher Aufwand. Unser Amtsgericht hat geöffnet bis 12 Uhr. Aber es ist schon echt armseelig wenn einem der Flug verwehrt wird, nur weil einem unterstellt wird, dass man seine Schwiegermutter in Deutschland verhungern lässt. Und wie du schon sagst, man hat doch eine VE wo wirklich alle Unterlagen vorgelegt und geprüft werden. Was nützt mir ein AOS wo ich eintragen kann was ich will?

Sowas regt mich echt auf.
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#7
(08-10-2022, 13:33)Fever12 schrieb: Ist denn das Generalkonsulat in München 
In Pullach ist das Honorarkonsulat. Dort hatte ich bezüglich dem AoS mal angerufen. Dieses kann auch dort abgegeben werden und die schicken es zu Botschaft. Allerdrings macht es eigentlich keinen Unterschied ob du es per post direkt zur Botschaft schickst, oder über das Konsulat. In beiden Fällen wird ein Notar und die Apostille vom Amtsgericht benötigt.

Wir sind das Risiko eingegangen und haben auf das AoS verzichtet. Es wurde nicht danach gefragt. Natürlich gibt es keine Garantie und es liegt wahrscheinlich am Ermessen des Immigration Officers am Flughafen.
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#8
(21-08-2022, 11:22)Popogie22 schrieb:  Außerdem lag ja eine Verpflichtungserklärung vor die m.E. höher zu werten ist als dieses AOS. Beim letzteren wurden nicht mal Einkommensnachweise gefragt, man hätte reinschreiben können was man wollte.


.. ist zwar etwas her, aber trotzdem noch mein Antwort.

Die VE kümmert die philipp. Immigration nicht, weil sie von deutschen Behörden ausgestellt wird und somit auch keine Rechtsgültigkeit auf den Philippinen hat.


Das AoS wird aber von einer philipp. Behörde (Botschaft) legalisiert und hat somit Rechtsgültigkeit auf den Philippinen.

(Eine Lösung könnte sein, dass man die VE auch bei der philipp. Botschaft legalisieren lässt. Hat mE noch nie jemand probiert.. das Dokument ist ja mehrsprachig...)

Die hier getätigte Aussage, dass beim AoS ja keine Überprüfung des Einkommens gemacht wird, ist für die Ausstellung einer eidesstattlichen Versicherung unerheblich. Die eidesstattliche Versicherung ist auch ohne Überprüfung des Einkommens gültig. Genau genommen darf eine ABH bei mangelndem Einkommen diese eidesstattliche Versicherung nicht verweigern. Wenn der Antragsteller sie trotzdem fordert, wird die ABH in der Regel  draufschreiben..  "Bonität nicht nachgewiesen" ..
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